Einbürgerung Hamburg

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Sozialbehörde ist bemüht, die Website www.einbuergerung.hamburg.de im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.einbuergerung.hamburg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer im Zeitraum vom 06.12.2021 bis 09.12.2021 durchgeführten Bewertung durch die Dataport AöR.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

  • Anpassbarkeit: Es sind einige visuelle Listen vorhanden, die aktuell noch nicht als solches strukturiert sind.
  • Navigierbarkeit: Es sind seitenübergreifend aussageschwache Linktexte („Mehr“, „Weiterlesen“, „Kontakt“) vorhanden, die die Navigierbarkeit auf den Webseiten erschweren können.
  • Kompatibel: Statusmeldungen zu Suchergebnissen sind nicht programmatisch verfügbar.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

  • Es werden zahlreiche Texte in Leichter Sprache und Gebärdensprache angeboten.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.12.2021 erstellt.

Fazit: Die Website ist zum größten Teil zugänglich gestaltet. Es gibt einige Mängel der Barrierefreiheit, die die Nutzung einschränken.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter

Sozialbehörde
Öffentlichkeitsarbeit / Internetredaktion
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@soziales.hamburg.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Hamburger IT-Schlichtungsstelle
c/o Handelskammer Hamburg
Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg