Die Einbürgerung

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Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg

Voraussetzungen der Einbürgerung

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Hier erfahren Sie, welche das sind.

Antrag auf Einbürgerung und Buch "Ausländerrecht"
© Mauricio Bustamante

Wer kann eingebürgert werden?

Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Bei einem deutschen Abitur oder Realschulabschluss genügen bereits sechs Jahre.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Unter Umständen genügt auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel Kinder unter 16 Jahren).
  • Sie bekennen sich zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen sichern, besuchen eine Schule, machen eine Ausbildung, studieren oder haben den Bezug von öffentlichen Hilfen nicht zu vertreten.
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn dies notwendig oder erreichbar ist (Ausnahmen zum Beispiel: EU-Staaten, Afghanistan, Iran).
  • Sie sind nicht wegen einer gravierenden Straftat verurteilt. 
  • Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse (zum Beispiel B1-Zertifikat, deutscher Schulabschluss) und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (Einbürgerungstest).

Besonderheiten

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht „hundertprozentig“ erfüllen, lassen Sie sich bitte nicht abschrecken! 

Zu den meisten Voraussetzungen sieht das Gesetz Besonderheiten vor, die in Ihrem konkreten Fall womöglich zutreffen.

Lassen Sie sich daher auf jeden Fall von Ihrer Einbürgerungsabteilung im Amt für Migration beraten – die Kolleginnen und Kollegen dort freuen sich auf Sie!